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  #1  
Alt 19.05.2009, 19:31
laramarco laramarco ist offline
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Geschenkgutscheine: Aus den Augen - aber lange nicht aus dem Sinn

http://www.it-recht-kanzlei.de/index...=view&cid=3844
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  #2  
Alt 20.05.2009, 14:48
MatthiasA MatthiasA ist offline
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Also ich lege die Geschenkgutscheine auch immer bis 2015 oder 2020 an.

Aus Kundensicht finde ich auch die 3 Jahre nicht in Ordnung. Eigentlich ist es (wiederum aus Kundensicht) ein zinsloser Kredit vom Kunden an den Shop. Es geht ja nicht um produktbezogene Gutscheine.

Oder habe ich etwas nicht verstanden (ausser den Verwaltungsaufwand der Gutscheine)
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  #3  
Alt 20.05.2009, 14:53
laramarco laramarco ist offline
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Einen Geschenk/Kaufgutschein befriste ich gar nicht
einen Schenk/Gratis/Marketinggutschein dahingehend schon

Allerdings gibt es tatsächlich Geschenkgutscheine, die ja quasi als bares Geld in der Kasse drin sind, die nie nicht eingelöst wurden.
(Gut für den Shop, schlecht für den Schenker)
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  #4  
Alt 20.05.2009, 16:38
MatthiasA MatthiasA ist offline
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klar

marketinggutscheine werden limitiert. aber das darf man ja auch. ist ja ne freiwillige leistung, oder?
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