DSGVO – Die neue Datenschutzgrundverordnung 

DSGVO – Die neue Datenschutzgrundverordnung

Ähnlich der Verbraucherrechterichtlinie für das Widerrufsrecht steht 2018 eine große Herausforderung für den Datenschutz in Form der Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) für Händler an. Nach langer Prozedur beschloss das EU-Parlament am 14. April 2016 eine Harmonisierung des Datenschutzes innerhalb der Europäischen Union. Damit ist ein Ende der verschiedenen Datenschutzgesetze in den EU-Staaten in Sicht. Dies bringt Vorteile und gleichzeitig auch Pflichten für Händler. Die DSGVO muss ab dem 25.05.2018 angewendet werden.
Nach einer Händlerbund-Studie hat ein Drittel der Händler noch nie von der DSGVO gehört hat. Die verbleibenden sechs Monate sind deshalb gut genutzt, wenn man sich mit den nachfolgenden Änderungen vertraut macht:

Änderung der Datenschutzerklärung

Die Datenschutzerklärung ist schon jetzt ein zentraler Punkt auf Webseiten. Grund: Der Schutz von personenbezogenen Daten stellt ein hohes Gut dar. In Zukunft werden die Anforderungen an die Informationserteilung jedoch steigen. In Artikel 12 der EU-DSGVO heißt es, dass Informationen dann „in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln“ sind. Das bedeutet, dass die Datenschutzerklärung zwangsläufig länger und umfassender als bisher wird. Ebenfalls wird es wesentliche Änderungen bezüglich der Tracking-, Analyse und Remarketing-Tools geben, die ebenfalls Erwähnung in der Datenschutzerklärung finden.

Newsletterversand

Für die Zusendung von Werbe-E-Mails ist schon jetzt eine Einwilligung des Empfängers notwendig. Nach dem Eintragen der E-Mail-Adresse erhält der potenzielle Abonnent dann bei dem empfohlenen “Double-Opt-In” Verfahren eine werbefreie Bestätigungsmail inkl. Aktivierungslink. Erst nach Aktivierung des Links gilt die Einwilligung als erteilt. Mit der neuen DSGVO wird Bewährtes beibehalten und damit die Freiwilligkeit zur Einwilligung in den Vordergrund gerückt.

Recht der Datenportablität

Mit der neuen DSGVO sollen sich Daten von Nutzern einfach, sicher und schnell übertragen lassen. Dies wird als Recht für Nutzer eingeführt. Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung soll es daher Nutzern ermöglicht werden, einfacher auf persönliche Daten zuzugreifen und diese bei Bedarf auf andere Dienstleister übertragen zu können – besonders im Bezug auf soziale Netzwerke wie Facebook. Es können zukünftig allerdings auch andere Dienstleistungsunternehmen betroffen sein.

Bußgelder und Sanktionen

Die Datenschutzgrundverordnung sieht auch neue Sanktionen bei Verstößen vor. Dazu enthält sie auch eigene Bußgeld- und Sanktionsmöglichkeiten. Und diese haben es bei Nichtbefolgung in sich. Das Bußgeld darf nun bis zu 4 % des Jahresumsatzes bzw. 20 Millionen Euro betragen. Die DSGVO verfügt nun über mehr Abschreckungswirkung bei Missachtung des Datenschutzes als es bisher der Fall war.

Cookies, Social Media Plugins

Diese zwei so wichtigen Themen tauchen in der Liste der Änderungen nicht auf und dies aus einem simplen Grund. Sie werden in der DSGVO nicht ausdrücklich erwähnt. Für sie gelten daher die allgemeinen Grundsätze: Personenbezogene Daten von Internet-Surfern dürfen nur verarbeitet werden, wenn der Betroffene darin einwilligt oder eine andere gesetzliche Grundlage besteht.

Für Händler sind zur Vorbereitung folgende Punkte wichtig:

  • Prüfen Sie, welche Einwilligungen Sie in Ihrem Shop einholen und ob diese den neuen Anforderungen genügen.
  • Behalten Sie im Auge, wie die neuen Vorgaben für die Datenschutzerklärung umzusetzen sind.
  • Verfolgen Sie die aktuellen Entwicklungen bezüglich der korrekten Verwendung von Tracking- und Remarketing-Tools.

Der Händlerbund hilft!

Händlerbund-Mitglieder erhalten alle Informationen zur rechtskonformen Umsetzung der europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung. Die verbleibende Übergangszeit bis zum Stichtag 25. Mai 2018 sollte nicht davon abhalten, sich bereits jetzt mit den Änderungen auseinanderzusetzen.

Autor

Ivan Bremers ist Volljurist und seit 2017 für den Händlerbund als juristischer Redakteur tätig. Im Bereich E-Commerce berichtet er regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die Branche bewegen. Daneben ist er als Referent auf Veranstaltungen rund um das Thema E-Commerce unterwegs.

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